Zoll-Richtmengen für die Einfuhr aus Polen
Polen ist EU-Mitglied, es gibt also keine Zollgrenze im klassischen Sinn. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Tabak und Alkohol nennt der deutsche Zoll trotzdem Richtmengen für den privaten Reiseverkehr.
| Ware | Richtmenge |
|---|---|
| Zigaretten | 800 Stück |
| Zigarillos | 400 Stück |
| Zigarren | 200 Stück |
| Rauchtabak | 1 kg |
| Erhitzter Tabak | 800 Portionen |
| Spirituosen (über 22 % vol.) | 10 Liter |
| Zwischenerzeugnisse (z. B. Sherry, bis 22 % vol.) | 20 Liter |
| Schaumwein | 60 Liter |
| Bier | 110 Liter |
| Wein | keine Richtmenge |
| Kaffee | 10 kg |
Quelle: zoll.de – Reisen innerhalb der EU, Genussmittel, geprüft 2026-09-24.
Diese Seite gibt den amtlichen Wortlaut des deutschen Zolls wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Zweifeln gilt ausschließlich die Auskunft des Zolls selbst.
Häufige Fragen
Wie viele Zigaretten darf ich aus Polen mitbringen?
Der deutsche Zoll nennt als Richtmenge für den privaten Reiseverkehr 800 Stück.
Wie viel Alkohol darf ich aus Polen mitbringen?
Als Richtmengen gelten 10 Liter Spirituosen, 20 Liter Zwischenerzeugnisse, 60 Liter Schaumwein und 110 Liter Bier; für Wein gibt es keine Richtmenge.
Was bedeutet „Richtmenge” genau?
Bis zu dieser Menge geht der Zoll bei erkennbar privater Nutzung ohne weitere Prüfung von einer Einfuhr zum Eigenbedarf aus. Sie ist keine absolute Obergrenze, größere Mengen können aber Nachfragen auslösen.